Leihhaus

Leihhaus für Gold, Schmuck, Uhren & Münzen 
Der einfache Kurzzeitkredit für Jedermann:

Das Recht zum Betreiben von Pfandleihhäusern ist in Deutschland umfangreich geregelt. So gilt auch in unseren Geschäften die Pfandleiher-Verordnung. Darin finden Sie die gesetzlichen Bestimmungen zum Beleihungsverfahren für Pfandkredite. Ideal zum Überbrücken kurzzeitiger finanzieller Engpässe. Schnell, einfach und unbürokratisch in der Abwicklung. Keine Gehaltsnachweise, Finanzauskünfte etc. erforderlich.

Der Geschäftsablauf:
Sie erhalten gegen Hinterlassung eines Wertgegenstandes Bargeld. Als Eigentumsnachweis erhalten Sie einen Pfandschein. Nur der Pfandgegenstand haftet für das Darlehen, nicht Sie als Kreditnehmer. Für den Abschluss eines Pfandvertrages wird nur ein gültiger Personalausweis oder Pass benötigt. Das Pfand muss Eigentum des Verpfänders sein.

Was wir beleihen:
Schmuck, Gold, Silber, Uhren,Münzen, Bestecke, Schreibgeräte, Porzellanfiguren und sonstige hochwertige Gegenstände nach Absprache. Hochwertige Uhren beleihen wir nur mit vollständigen Kaufunterlagen.

Kosten:
Für die Pfandleihe fallen Kosten in Höhe von 1% Zinsen pro Monat zzgl. Gebühren für Versicherungs- und Verwahrungskosten an. Die Gebühren der Pfandleihe sind dabei abhängig von der Darlehenshöhe und entwickeln sich wie folgt:

mtl. Gebühr / Credit
1,00€  bis  15,00€
1,50€  bis  30,00€
2,00€  bis  50,00€
 2,50€  bis  100,00€
3,50€  bis  150,00€
4,50€  bis  200,00€
5,50€  bis  250,00€
6,50€  bis  300,00€
 ab 301,00€ Darlehen* 
* beträgt die monatliche Gebühr der Darlehenshöhe, abweichend von der obigen Tabelle, prozentual 3,5 % von der Darlehenshöhe + 1 % Zinsen

Vertragsdauer:
Die Laufzeit eines Pfandvertrages beträgt 3 Monate ab Abschlusstag. Eine Abholung oder eine Verlängerung ist während der Vertragsdauer jederzeit möglich. Bei einer Verlängerung sind Zinsen und Gebühren für die abgelaufene Zeit zu zahlen und der Vertrag wird um weitere drei Monate verlängert. 
Ablauf des Beleihungsverfahrens
Die Pfandleihe ist ein simples Beleihungsverfahren, mit dem sich Kunden über die Beleihung eines Wertgegenstands einfach Geld leihen können. Es ist ein Kurzzeitkredit, der problemlos ohne Schufa-Auskünfte abgeschlossen werden kann. Gegen Rückzahlung der Darlehenssumme und Kosten, kann der Wertgegenstand jederzeit wieder ausgelöst werden.
Sollten die Fristen ablaufen, ohne dass der Gegenstand ausgelöst wird, wird dieser nach der Pfandleiher-Verordnung zur Versteigerung freigegeben.

Diskretion:
Ihre persönlichen Daten werden bei uns entsprechend dem Datenschutzgesetz vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.



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